Die häufigsten eFoil-Fragen – und deren Antworten
Wenn wir deine Fragen noch nicht beantwortet haben, ruf uns einfach an, schreib 'ne WhatsApp (0156/78400522) oder E-Mail. Dann klären wir alles :-)
Was kostet ein eFoil?
Ein eFoil eines Premium-Herstellers kostet – je nach Konfiguration – circa 14.000 Euro. Die beiden Platzhirsche sind aktuell die von uns verwendete Marke Flite sowie deren Konkurrent Lift. Inzwischen gibt es viele weitere Hersteller, die eFoils schon ab 7.000 Euro anbieten. Bei diesen Preisen müssen aber natürlich auch Abstriche in der Verarbeitungsqualität, Handhabung, Kapazität und Lebensdauer des Akkus gemacht werden.
Wie schnell fährt ein eFoil?
Theoretisch können eFoils Geschwindigkeiten von über 50 km/h erreichen. Der extrem geringe Wasserwiderstand der Tragflügel und die leistungsstarken Elektromotoren machen es möglich. Wie schnell man aber tatsächlich übers Wasser flitzt und schwebt, hängt in erster Linie von der Größe des verwendeten Flügels sowie vom Gewicht der Fahrer*innen ab.
Wir verwenden einen großen Flügel, der das eFoil schon bei 12 km/h abheben lässt und sehr stabil ist, sodass gerade Anfänger*innen ein schneller Lernerfolg garantiert ist.
Wie lange hält ein Akku?
Der Flitecell Explore Akku, wie wir ihn im Einsatz haben, hat eine Kapazität von 2.1 kWh. Der Hersteller gibt die Akkulaufzeit mit 90 min an. Bei moderater Geschwindigkeit und zwangsläufigen Fahrunterbrechungen durch Stürze sind Kurse von bis zu 2 Stunden kein Problem.
Brauch ich fürs eFoil einen Führerschein?
Nein, das eFoil gilt auf deutschen Binnenwasserstraßen zwar als Sportboot, doch aufgrund der geringen Motorleistung von unter 7,5 KW (elektrisch !) brauchst du keinen Sportbootführerschein. Allerdings musst du mindestens 16 Jahre alt sein.
Brauch ich für ein eFoil ein Kennzeichen?
Ja, für ein eFoil brauchst du ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen (vergleichbar mit dem von Kraftfahrzeugen), wenn die Motorleistung 2,21 KW (3 PS) übersteigt. Die Buchstaben und Ziffern müssen mindestens 10 cm groß sein. Die Farbe ist egal. Es gilt: helle Schrift auf dunklen Grund – oder andersrum. Das Antragsformular für Kennzeichen gibt's beim Wasserschifffahrtsamt (siehe Link unten). Anschließend bekommst du den zugehörigen Ausweis für Kleinfahrzeuge zugeschickt.
Übrigens: Auf deutschen Binnenwasserstraßen gilt für alle Fahrzeuge eine Kennzeichnungspflicht, sogar für Schlauchboote und SUPs. Bei diesen muskelbetriebenen Kleinfahrzeugen ist allerdings die Kennzeichnung mit Name und Anschrift ausreichend.
Was muss ich auf Wasserstraßen beachten?
ELWIS ist der Elektronische Wasserstraßen-Informationsservice der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Dort kannst du dich online über alle Bekanntmachungen, Verordnungen und Regeln zum Thema Sportschifffahrt und Benutzung der Wasserstraßen informieren. Hier eine Auswahl von hilfreichen Seiten und Publikationen (externe Links).
- Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)
- Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge
- Antrag Kennzeichen für Kleinfahrzeuge
- Kleinfahrzeugtabelle (KFT-G)
- Wassersportbroschüre für den Neckar